Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

(1) Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen
ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen, wie insbesondere AGB des Kunden, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unseres schriftlichen und firmenmäßig gezeichneten Anerkenntnisses.

(2) Diese AGB sind auch dann wirksam, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen.

2. Angebote, Preise, Lieferschein

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Die Lieferungen und Leistungen erfolgen jeweils zu den zum Leistungszeitpunkt gültigen Preisen. Die Preise sind mangels schriftlicher Vereinbarung Nettopreise.

(3) Jeder Kunde ist verpflichtet einen Lieferschein zu unterfertigen. Mit der Unterfertigung des Lieferscheins bestätigt der Unterfertiger die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben sowie die Menge.

3. Zahlungsbedingungen

(1) Unsere Rechnungen sind nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(2) Für den Fall des Postversandes der Rechnung ist diese binnen 8 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten 14 % Verzugszinsen p.a. als vereinbart. Im Falle der Säumnis ist der Kunde verpflichtet, uns auch die notwendigen Kosten zweckentsprechender Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen zu vergüten. Betreffend dieser Kosten gelten die Ansätze und Tarife des Rechtsanwaltstarifgesetzes als angemessen und vereinbart.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen irgendwelcher Ansprüche, auch wenn sie aufgrund von Mängelrügen erhoben sind, mit seinen Zahlungen inne zu halten oder Zahlungen zu verweigern.

(4) Auch kann er mit etwaigen Gegenforderungen nicht aufrechnen, es sei denn, sie sind von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

4. Leistung, Fristen, Gefahrenübergang

(1) Leistungsfristen sind, sofern nicht ausdrücklich ein Fixtermin schriftlich vereinbart wird, unverbindlich. Eine Haftung aus dem Titel des Schadenersatzes sowie Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Leistung ist daher ausgeschlossen.

(2) Bei Selbstabholung geht die Gefahr mit beendeter Beladung des Transportmittels, dessen sich der Kunde bedient, auf den Kunden über.

(3) Ein Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Nutzung und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung ab unserem Werk auf den Kunden über.

5. Eigentumsvorbehalt

Von uns gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inklusive Zinsen und Spesen unser Eigentum.

6. Gewährleistung, Schadenersatz

(1) Wir leisten dafür Gewähr, dass unsere Ware hinsichtlich Art und Körnung der bestellten entspricht. Wir haften nicht dafür, dass die gelieferte Ware für den vom Kunden beabsichtigten Zweck tauglich ist.

(2) Der Kunde hat die Ware sofort bei Übernahme zu untersuchen und allfällige Mängel geltend zu machen. Mündliche oder telefonische Bemängelungen sind in jedem Fall binnen 8 Tagen vom Kunden auch schriftlich zu erheben.
Unterlässt der Kunde die sofortige Mängelrüge, so gilt die Ware als genehmigt. Eine nicht rechtzeitige oder nicht formgerechte Mängelrüge hat den Verlust der Gewährleistungsansprüche zur Folge.
Das Vorliegen eines Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Kunden zu beweisen. Die in § 924 ABGB normierte Beweislastumkehr wird Unternehmern gegenüber ausdrücklich abbedungen.

(3) Bei begründeten Bemängelungen ersetzen wir dem Kunden die mangelhafte Ware durch mangelfreie Ware bzw. tragen das Fehlende bei Quantitätsmängel nach; Wandlungs- und Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen.

(4) Wir haften für Schäden außerhalb des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, des entgangenen Gewinnes, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden, sind ausgeschlossen.
Wir haften insbesondere nicht für die tatsächliche und rechtliche Eignung des vom Kunden eingesetzten Transportmittels.

7. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist 7341 Markt St. Martin, Landsee.

(2) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen als vereinbart. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(3) Für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in 7000 Eisenstadt ausschließlich zuständig.

8. Allgemeines

Sollte eine Bestimmung dieser AGB gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus sonstigen Gründen unwirksam sein, so gelten dennoch die übrigen Bestimmungen als vereinbart. Anstelle der unwirksamen Bestimmung verpflichtet sich der Kunde, jene gesetzlich zulässige Bestimmung als wirksam vereinbart zu betrachten, die ihrem Gehalt nach der ursprünglich vereinbarten Bestimmung am nächsten kommt.







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